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Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskV)

Bundesrat verabschiedet Verordnung l November 2012

Ende November verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz über das Bergführerwesen und andere Riskiosportarten (RiskV). ERBINAT nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass wesentliche Forderungen unsererseits gegenüber dem ersten Entwurf berücksichtigt werden konnten. Dies ist unter anderem dem Einsatz von ERBINAT und vielen unserer Mitgliedsorganisationen zu verdanken.

Was ändert sich ab 1. Januar 2014?
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Verordnung nimmt auf die wesentlichen Tätigkeitsfelder von Erlebnis- und NaturpädagogInnen Rücksicht und bestimmt klarer, welche Tätigkeiten bewilligungspflichtig bleiben. Umgekehrt kann festgehalten werden, dass folgende Aktivitäten in der Natur auch für ohne Bewilligung gewerbsmässige ausgeführt werden können:

  • Wander- und Trekkingtouren bis und mit Schwierigkeit T3 nach SAC-Skala in schneefreiem Gelände
  • Winterwanderungen und Schneeschuhtouren unterhalb der Waldgrenze. Oberhalb der Waldgrenze bleiben Touren bis und mit Schwierigkeit WT2 nach SAC-Skala bewilligungsfrei.
  • Kanu und Bootstouren bis und mit Wildwasser ll
  • Kletteraktivitäten bis einer Seillänge oder in Klettergärten
  • Bachwanderungen, wenn Ausstiegsmöglichkeiten bestehen und keine Seil- und Schwimmtechniken erforderlich sind.

In unseren Augen bleiben somit die wesentlichen Handlungsfelder von erlebnis- und naturorientierten Lernformen im Wesentlichen nicht beeinträchtigt. Weitere Hinweise über die Auslegung von einzelnen Begriffen bringen die Kommentare des Bundesamt für Sport, die im ersten Quartal 2013 erscheinen sollen. Kantone können zusätzlich eigene Inventare von Touren führen.
Als nach wie vor problematische schätzen wir die Situation ein, dass jeweiligen kantonalen Arbeitsgemeinschaften der Wanderwege nun faktisch zur „Bewilligungsstelle“ werden. Wir rufen sie auf, weitere Hochklassifizierungen von rot-weissen Bergwanderwege in blau-weisse Alpinwanderwege nur sehr zurückhaltend und in Absprache mit den Betroffenen vorzunehmen.

Eine kurze Rückschau:
Ende 2011 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf der Ausführungsverordnung zum Gesetz über das Bergführerwesen und andere Risikosportarten und schickte es in die Vernehmlassung. ERBINAT erachtete den Entwurf als existentiell bedrohlich für viele Formen den Bildung in der Natur. Anfang 2012 organisierten wir einen Workshop, um die Situation zu analysieren und ein Argumentarium gegen den Entwurf zu entwickeln. Im Vorfeld der Vernehmlassungsfrist hat ERBINAT eine Mustervernehmlassungsantwort entwickelt und seinen Mitgliedern, Partnern und anderen Stakeholdern zur Verfügung gestellt und diese aufgefordert, sich aktiv an der Vernehmlassung zu beteiligen. Es ist auch im Wesentlichen unserer Aktivitäten zu verdanken, dass über 30 Verbände und Organisationen vor allem aus dem Bereich der Bildung und Jugendarbeit den Entwurf in dieser Form ablehnten und der Bundesrat seinen ursprünglichen Entwurf überarbeiten liess. Im Rahmen dieser Überarbeitung hat der Bundesrat unserer Kritik weitgehend Rechnung getragen. Wir bedanken uns an dieser Stelle beim Bundesrat und dem federführenden Bundesamt für Sport (BASPO) für die späte Berücksichtigung der Anliegen unseres Tätigkeitsfeldes. Der Ergebnisbericht der Vernehmlassung kann hier nachgelesen werden.

 

NZZ schreibt über RiskV im internationalen Vergleich l November 2012

Wie in unseren Nachbarländern Alpinsport gesetzlich geregelt wird und wie es in der Schweiz weiter geht, können Sie hier nachlesen.

 

Neue Zeitungsartikel zu RiskV und dem Thema Risiko l Juni 2012

Im Artikel, der sich mit dem Gesetz zu Risikoaktivitäten auseinandersetzt, wird Tobias Kamer
mit starken Argumenten zitiert. Hier nachlesen!

Wie elementar das Lernen aus Gefahren für den Menschen ist, zeigt das Interview mit Umweltpädagoge Bruno Scheidegger (ZHAW) auf. Hier mehr erfahren.


Gesetz zu Risikoaktivitäten tritt 2014 in Kraft l Juni 2012

Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2014 statt wie ursprünglich geplant 2013
in Kraft treten. Damit wird dem Überarbeitungsaufwand und den Bedürfnissen
der Kantone Rechnung getragen.

Detaillierte Informationen könnten hier bei den Neuigkeiten der Bundesbehörden nachgelesen werden.

 

Weiteres Vorgehen RiskV l Mai 2012

Nach Auskunft des BASPO werden zur Zeit die rund 120
Vernehmlassungsantworten ausgewertet und zu einem Bericht an den Bundesrat
zusammengestellt. Dieser wird ihn frühestens im Juni eher ab September
behandeln und dann weitere Schritte festlegen.

 

Medienberichte zu RiskV l März 2012

Juli 2012 - Mitgliederzeitschrift forum der FachFrauenUmwelt ffu-pee Nr. 2/12 (verfasst von Vorstandsmitglied Tania Hoesli) - FFU-PPE fordern Überarbeitung der RiskV

4. Juni 2012 - NZZ - «Die «Generation Helmchen» ist eine Fehlentwicklung»

4. Juni 2012 - NZZ - Abschied vom Abenteuer

30. März 2012 - NZZ - Wandern nur noch mit behördlicher Erlaubnis

29. März 2012 - Blick - Ueli Maurer will die Lizenz zum Wandern

10. März 2012 - Die Südostschweiz - Wenn Wandern in den Bergen zur Risikosportart wird

10. März 2012 - Aargauer Zeitung - Risikosportart Wandern

 

Fragen an den Bundesrat (von Thomas Weibel, Nationalrat) l März 2012

Unter diesem Link sind die Antworten vom Bundesrat auf die von Thomas Weibel (Nationalrat) gestellten Fragen zu finden.

 

Fragen an den Bundesrat (von Nadja Pieren, Nationalrätin) l März 2012

Unter diesem Link sind die Antworten vom Bundesrat auf die Fragen von Nadja Pieren (Nationalrätin) zu finden.

 

Standpunkt von ERBINAT zur Verordnung l Februar 2012

ERBINAT arbeitete seine Standpunkte zur Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten aus.
Hier können Sie diese nachlesen.

 

Vernehmlassungsunterlagen zum Verordnungsentwurf l November 2011

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.März 2012

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