Ende November verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz über das Bergführerwesen und andere Riskiosportarten (RiskV). ERBINAT nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass wesentliche Forderungen unsererseits gegenüber dem ersten Entwurf berücksichtigt werden konnten. Dies ist unter anderem dem Einsatz von ERBINAT und vielen unserer Mitgliedsorganisationen zu verdanken.
Was ändert sich ab 1. Januar 2014?
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Verordnung nimmt auf die wesentlichen Tätigkeitsfelder von Erlebnis- und NaturpädagogInnen Rücksicht und bestimmt klarer, welche Tätigkeiten bewilligungspflichtig bleiben. Umgekehrt kann festgehalten werden, dass folgende Aktivitäten in der Natur auch für ohne Bewilligung gewerbsmässige ausgeführt werden können:
In unseren Augen bleiben somit die wesentlichen Handlungsfelder von erlebnis- und naturorientierten Lernformen im Wesentlichen nicht beeinträchtigt. Weitere Hinweise über die Auslegung von einzelnen Begriffen bringen die Kommentare des Bundesamt für Sport, die im ersten Quartal 2013 erscheinen sollen. Kantone können zusätzlich eigene Inventare von Touren führen.
Als nach wie vor problematische schätzen wir die Situation ein, dass jeweiligen kantonalen Arbeitsgemeinschaften der Wanderwege nun faktisch zur „Bewilligungsstelle“ werden. Wir rufen sie auf, weitere Hochklassifizierungen von rot-weissen Bergwanderwege in blau-weisse Alpinwanderwege nur sehr zurückhaltend und in Absprache mit den Betroffenen vorzunehmen.
Eine kurze Rückschau:
Ende 2011 verabschiedete der Bundesrat den Entwurf der Ausführungsverordnung zum Gesetz über das Bergführerwesen und andere Risikosportarten und schickte es in die Vernehmlassung. ERBINAT erachtete den Entwurf als existentiell bedrohlich für viele Formen den Bildung in der Natur. Anfang 2012 organisierten wir einen Workshop, um die Situation zu analysieren und ein Argumentarium gegen den Entwurf zu entwickeln. Im Vorfeld der Vernehmlassungsfrist hat ERBINAT eine Mustervernehmlassungsantwort entwickelt und seinen Mitgliedern, Partnern und anderen Stakeholdern zur Verfügung gestellt und diese aufgefordert, sich aktiv an der Vernehmlassung zu beteiligen. Es ist auch im Wesentlichen unserer Aktivitäten zu verdanken, dass über 30 Verbände und Organisationen vor allem aus dem Bereich der Bildung und Jugendarbeit den Entwurf in dieser Form ablehnten und der Bundesrat seinen ursprünglichen Entwurf überarbeiten liess. Im Rahmen dieser Überarbeitung hat der Bundesrat unserer Kritik weitgehend Rechnung getragen. Wir bedanken uns an dieser Stelle beim Bundesrat und dem federführenden Bundesamt für Sport (BASPO) für die späte Berücksichtigung der Anliegen unseres Tätigkeitsfeldes. Der Ergebnisbericht der Vernehmlassung kann hier nachgelesen werden.
Wie in unseren Nachbarländern Alpinsport gesetzlich geregelt wird und wie es in der Schweiz weiter geht, können Sie hier nachlesen.
Im Artikel, der sich mit dem Gesetz zu Risikoaktivitäten auseinandersetzt, wird Tobias Kamer
mit starken Argumenten zitiert. Hier nachlesen!
Wie elementar das Lernen aus Gefahren für den Menschen ist, zeigt das Interview mit Umweltpädagoge Bruno Scheidegger (ZHAW) auf. Hier mehr erfahren.
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2014 statt wie ursprünglich geplant 2013
in Kraft treten. Damit wird dem Überarbeitungsaufwand und den Bedürfnissen
der Kantone Rechnung getragen.
Detaillierte Informationen könnten hier bei den Neuigkeiten der Bundesbehörden nachgelesen werden.
Nach Auskunft des BASPO werden zur Zeit die rund 120
Vernehmlassungsantworten ausgewertet und zu einem Bericht an den Bundesrat
zusammengestellt. Dieser wird ihn frühestens im Juni eher ab September
behandeln und dann weitere Schritte festlegen.
Juli 2012 - Mitgliederzeitschrift forum der FachFrauenUmwelt ffu-pee Nr. 2/12 (verfasst von Vorstandsmitglied Tania Hoesli) - FFU-PPE fordern Überarbeitung der RiskV
4. Juni 2012 - NZZ - «Die «Generation Helmchen» ist eine Fehlentwicklung»
4. Juni 2012 - NZZ - Abschied vom Abenteuer
30. März 2012 - NZZ - Wandern nur noch mit behördlicher Erlaubnis
29. März 2012 - Blick - Ueli Maurer will die Lizenz zum Wandern
10. März 2012 - Die Südostschweiz - Wenn Wandern in den Bergen zur Risikosportart wird
10. März 2012 - Aargauer Zeitung - Risikosportart Wandern
Unter diesem Link sind die Antworten vom Bundesrat auf die von Thomas Weibel (Nationalrat) gestellten Fragen zu finden.
Unter diesem Link sind die Antworten vom Bundesrat auf die Fragen von Nadja Pieren (Nationalrätin) zu finden.
ERBINAT arbeitete seine Standpunkte zur Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten aus.
Hier können Sie diese nachlesen.
Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.März 2012